Nicht zuletzt durch die neu entdeckte Wandmalerei nahm die Stadt Kontakt zur Generaldirektion Kulturel-les Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE, Denkmalfachbehörde) auf und erfuhr dabei, dass die GDKE einem Abriss des Gebäudes derzeit nicht zustimmt. Die freigelegten Fresken deuten nämlich darauf hin, dass das Haus älter ist als bislang angenommen. Sollte sich bei weiteren Untersuchungen herausstellen, dass die Fresken weitläufiger im Gebäude angebracht sind, sei dies ein Alleinstellungsmerkmal des Hauses.

Bei dieser neuen Sachlage beschloss der Hauptausschuss der Stadt Landau am 04.11.2014

- im Haushalt 2015 100 000 Euro für die Freilegung der Fresken anzumelden und die Mittel für die Standsicherungsmaßnahmen von bisher 20 000 Euro auf vorläufig 40 000 Euro aufzustocken,

- mit der GDKE auszuloten, wie im denkmalrechtlichen zulässigen Rahmen die Sanierungskosten so begrenzt werden können, dass eine wirtschaftlich tragfähige Entwicklung des Gebäudes für einen privaten Investor realistisch wird,

- mit der Fa. Archimedes zwecks Erwerb und denkmalgerechter Sanierung des „Hauses zum Maulbeerbaum“ Gespräche aufzunehmen, um im Laufe des Jahres 2015 Klarheit zu den denkmalrechtlich noch möglichen Entwicklungskonzepten zu bekommen.

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